Der Pfarrgemeinderat ist für alle pastoralen Fragen der Pfarre zuständig. Das bedeutet, dass er den Pfarrer in seiner Arbeit unterstützt und berät. Zusammen mit den Seelsorgern der Pfarre plant der Pfarrgemeinderat auch die liturgischen Feste und koordiniert die vielfältigen Dienste, die in der Pfarre auftreten.
Alle 5 Jahre wird der Pfarrgemeinderat im Zuge einer Wahl neu zusammengestellt. Die letzte Wahl war im März 2022.
Der Pfarrkirchenrat ist für das weltliche Bestehen der Pfarre verantwortlich. Er ist ein Gremium, das den Pfarrer bei der kirchlichen Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt, also sich um die wirtschaftlichen Belange sorgt und diese mitorganisiert.
Der Pfarrkirchenrat setzt sich aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderates und zusätzlichen freiwilligen Helfern zusammen und wird wie der Pfarrgemeinderat alle 5 Jahre neu zusammengestellt.